Informationsblatt zum KI-Gesetz (Verordnung EU 2024/1689)
Informationsblatt zum KI-Gesetz (Verordnung EU 2024/1689)
1. Einhaltung der KI-Verordnung (AI Act)
Home Gallery erklärt seine Konformität mit den ethischen und rechtlichen Grundsätzen der Verordnung (EU) 2024/1689 (sog. KI-Gesetz). Die Integration von Systemen der Künstlichen Intelligenz in unsere Prozesse erfolgt unter strikter Einhaltung der Grundrechte und der Sicherheit der Nutzer.
2. Transparenzpflicht (Art. 50 KI-Gesetz)
Gemäß Art. 50 der Verordnung wird der Nutzer, der mit KI-Systemen (Chatbots, virtuelle Assistenten) interagiert, darüber informiert, dass:
- Künstliche Natur: Der Gesprächspartner in den Erstberatungs-Chats ist ein automatisiertes System.
- Synthetische Inhalte: Texte und Beschreibungen können durch generative KI erstellt oder unterstützt werden; solche Inhalte werden stets einer menschlichen Überprüfung und Validierung unterzogen.
3. Das „Human-in-the-loop“-Prinzip
Keine Entscheidungsprozesse mit rechtlichen oder erheblichen Auswirkungen auf Personen werden vollständig dem Algorithmus überlassen. Das Unternehmen garantiert eine ständige menschliche Aufsicht (human oversight), um Risiken von Bias, Fehlern oder Diskriminierungen vorzubeugen und sicherzustellen, dass die endgültige Entscheidungsgewalt stets bei qualifizierten Mitarbeitern verbleibt.
4. Risikoklassifizierung und Risikominderung
Die eingesetzten KI-Module werden gemäß der im KI-Gesetz (AI Act) vorgesehenen Risikostufe klassifiziert. Für Systeme mit geringem Risiko (z. B. Textunterstützung) werden Transparenz- und Kontrollmaßnahmen ergriffen; für Funktionen mit höheren Auswirkungen werden Folgenabschätzungen, kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Audits angewandt, einschließlich der Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen und Möglichkeiten zur Anfechtung.
5. Kennzeichnung und Watermarking von KI-Inhalten
Sofern technisch anwendbar, werden KI-generierte oder KI-gestützte Inhalte gekennzeichnet und/oder mit einem Wasserzeichen versehen, um ihren synthetischen Charakter gemäß den Transparenzverpflichtungen und den Best Practices der Branche erkennbar zu machen.

